Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Hinter dieser monströsen Worthülle verbirgt sich nichts anderes als die bekannten 1-€-Jobs. Wer über einen längeren Zeitpunkt Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt von der Arbeitsagentur in vielen Fällen die Möglichkeit eines 1-€-Jobs angeboten. Für viele ist dies zunächst in Schlag ins Gesicht, zumal es sich oft um sehr einfache, aber körperlich anstrengende Arbeiten wie Parkpflege oder andere Aufräumdienste handelt, die mit der ursprünglichen Arbeit meist nur sehr bedingt in Verbindung stehen. Doch man sollte sich nicht vorschnell gegen diese Möglichkeit sperren, sondern auch die Vorteile sehen. Auch wenn 1 bis 2 Euro Stundenlohn sicher nicht gerade berauschend sind, so bedeutet die Annahme eines 1-€-Jobs am Ende des Monats aber doch ein zusätzliches Plus auf dem Konto. Denn sämtliche Leistungen, die vorher empfangen wurden, werden auch weiterhin gezahlt, die gearbeiteten Stunden werden also ohne Abzüge am Ende des Monats zu den Ihnen zustehenden Geldern hinzugefügt. Bis zu 30 Stunden pro Woche darf ein Empfänger von ALGII auf diese Weise etwas dazu verdienen. Überaus kritisch wird dabei allerdings zu recht immer wieder angemerkt, dass schon ab einer Beschäftigung von 15 Stunden, der Betreffende in der Statistik der Arbeitsagentur nicht mehr auftaucht, wenngleich ein Wiedereintritt in die „normale“ Arbeitswelt natürlich nicht stattgefunden hat.
Dennoch kann sich ein solcher Job positiv auf die Berufsperspektiven des betreffenden Arbeitslosen auswirken. Es können neue Erfahrungen gesammelt und Fähigkeiten entwickelt werden und grundsätzlich ist es für zukünftige Arbeitgeber immer besser, zu sehen, dass der Arbeitssuchende bemüht und flexibel war. Wichtig ist natürlich immer auch der Aspekt der Kontakte. „Man weiß nie, wen man trifft“ ist keine hohle Phrase, sondern in fast allen Lebenslagen ein sehr berechtigter Einwand.
Bietet man Ihnen also eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung an, so lehnen Sie diese bitte keinesfalls einfach ab. Nicht nur, weil Ihnen diese Haltung Kürzungen Ihrer Leistungen einbringen kann, sondern auch weil Sie sich möglicher Weise selbst einer Chance berauben. Lassen Sie sich aber auch nicht vollkommen blind auf die Sache ein, sondern klären Sie so früh es geht, ob die Möglichkeit, in ein normales Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden, besteht. Informieren Sie sich ebenfalls genau, welche Aufgaben auf Sie zukommen, wann und wo Sie arbeiten und in welchen Bereichen Sie bei dieser Arbeit womöglich wichtige neue Erfahrungen machen könnten. Klären Sie unbedingt auch die Frage des Unfallschutzes bzw. des Unfallversicherung. Nach Ihrer Zeit als 1-€-Jobber haben Sie ein Anrecht auf ein ordentliches Arbeitszeugnis. Bestehen Sie darauf und lassen Sie sich nicht ohne abspeisen, dieses Dokument könnte für Sie noch wertvoll sein.