Das Arbeitslosengeld unterstützt Arbeitssuchende mit einer finanziellen Leistung, die von verschiedenen Faktoren abhängt. Die Leistung erfolgt entweder als Versicherung aus der Sozialversicherung für Arbeitslose oder der staatlichen Förderung(Sozialstaaten)mithilfe von Steuergeldern. Sie unterstützt den Arbeitsfähigen finanziell bei der Suche nach einem neuen Job und sichert seinen Lebensstandard in dem Rahmen, der von seinem bisherigen Leben nicht allzu sehr abweicht. Dadurch wird einem sozialen Abstieg entgegen gewirkt.
Die deutsche Form des Arbeitslosengeldes (Lohnersatzleistung) ist eine Versicherungsleistung, die sich nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) seit dem 01.01.2005 in zwei Kategorien, Arbeitslosengeld I und II teilt.
Die Grundsicherung der Existenz für Hilfebedürftige leistet in Deutschland das Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich „Hartz IV“. Nach dem Hartz-Konzept von 2002 fasst es die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammen. Der individuelle Lebensstandard bleibt auf niedrigem Niveau erhalten. Bisherigen Sozialhilfeempfänger, die arbeitsfähig sind, soll mithilfe der Reform die Stellenvermittlung und der Leistungsbezug durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht werden.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist dann gegeben, wenn der Antragsteller mindestens 12 Monate zuvor voll beschäftigt gewesen ist und sich persönlich spätestens am ersten Tag nach dem Verlust des Arbeitsplatzes arbeitslos meldet.
Auch wenn keine Leistung bezogen werden soll, ist der Suchende verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, damit diese eine geeignete Stelle vermitteln kann. Er ist gesetzlich verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Ende eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses zu melden, sofern ihm das bekannt ist. Sollte der Arbeitgeber auf eine Fortsetzung des Vertrages zurückkommen, besteht trotzdem Meldepflicht. Das gleiche gilt im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses erstritten wird.
Erfolgt die Meldung nicht, entsteht eine Sperrzeit von einer Woche.
Der Arbeitssuchende verpflichtet sich seinerseits, so schnell wie möglich aus eigener Kraft seine Existenz zu bestreiten. Diverse Möglichkeiten der beruflichen Förderung sollen in Anspruch genommen werden, um die Chancen auf eine Anstellung zu erhöhen. Weiterbildungsprogramme der Agentur für Arbeit sorgen für ausreichende Angebote, um verschiedene Kenntnisse aufzufrischen und zu erweitern, um am Arbeitsmarkt bestehen zu können. Der Anspruch des Arbeitssuchenden auf Leistung hängt von seinem Engagement auf diesem Gebiet ab.

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