Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I, also des Arbeitslosengeldes, das ein Arbeitnehmer unmittelbar nach erfolgter Arbeitslosigkeit erhält, ist stark abhängig vom früheren Einkommen des nun Bedürftigen. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldanspruchs wird zunächst das sozialversicherungspflichtige Gehalt der letzten 12 Monate betrachtet. Die maximal berücksichtigte Höhe beträgt hier derzeit 5.200 Euro pro Monat. Einkommen, die darüber liegen, werden für die Berechnung nicht berücksichtigt. Der Fachbegriff hier für lautet „Beitragsbemessungsgrenze“.
Das ermittelte sozialversicherungspflichtige Einkommen wird nun durch 365 Tage geteilt, um das so genannte „tägliche Bemessungsentgelt“ zu erhalten. Dies dient als Grundlage für alle weiteren Schritte. Zunächst werden von diesem „Bruttogehalt“ Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, sowie eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21% abgezogen. Ergebnis ist das tägliche Leistungsentgelt. Hiervon werden 60% als täglicher Leistungssatz an den berechtigten ausgezahlt. Hat dieser ein oder mehrere Kinder, sind es 67 Prozent. Die Auszahlung erfolgt monatlich, gezahlt wird stets das 30-fache des täglichen Leistungssatzes.
Dieses Arbeitslosengeld I wird allerhöchstens 24 Monate lang gezahlt. Diesen Maximalwert erreichen jedoch nur Arbeitnehmer, die älter als 58 Jahre sind und mindestens 48 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen. Alle anderen Arbeitnehmer erhalten Arbeitslosengeld I nur für einen geringeren Zeitraum. Für Menschen unter 50 Jahren gilt eine Höchstgrenze von 12 Monaten. Danach greift das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).